Saisonkennzeichen – eine kostengünstige Alternative nicht nur für Zweiradfahrer
15.02.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN
Für nicht ganzjährig genutzte Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile ist die saisonale Zulassung ökonomisch sinnvoll.
Vielerorts fristen Motorräder hierzulande in der kalten Jahreszeit ein tristes Dasein. Eingemottet in der heimischen Garage, überwintern die Fahrzeuge ungenutzt bis zum Start der neuen Saison. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung setzen viele Biker deshalb auf das sogenannte Saisonkennzeichen, eine gegen eine einmalige Gebühr erwerbliche, zeitlich begrenzte Kfz-Zulassung.
Doch laut Mandy Maack/ Nina Vogt/ Malte Sander von der Fahrschule ForMotion GmbH in Buchholz /Nordheide, ist das Saisonkennzeichen längst nicht mehr nur ein Geheimtipp unter Zweiradfahrern. „Abhängig von Fahrzeugtyp und Nutzungsgewohnheiten lohnt sich das Saisonkennzeichen auch im Pkw-Segment. Insbesondere Besitzer von Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen können mit diesem Modell teils erhebliche Einsparungen erzielen, während das Fahrzeug im Winterschlaf ausharrt.“
Die Vorteile des Saisonkennzeichens liegen dabei auf der Hand: „Da sich sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge anteilig an der Zulassungszeit errechnen, zahlen Sie mit einem Saisonkennzeichen nur für die Monate, in denen Sie auch tatsächlich fahren,“ erklärt Mandy Maack/ Nina Vogt/ Malte Sander. „Dabei genießen Sie im Unterschied zu einer vorübergehenden Abmeldung auch während der gesamten Ruhephase, also außerhalb des mit der Zulassungsstelle vereinbarten Zeitraums, den vollen Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das betroffene Fahrzeug in der Ruhephase in einer Garage oder auf einem privaten oder angemieteten Stellplatz parken“.
Der Zulassungszeitraum ist frei wählbar, muss aber mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraums ist jegliche Nutzung des Fahrzeugs dann aber vollständig untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldbußen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Das Modell besticht nicht durch Flexibilität“, räumt auch Mandy Maack/ Nina Vogt/ Malte Sander ein. „Einmal beantragt, ist der Zulassungszeitraum fix und kann im Nachhinein weder verkürzt noch verlängert werden.“
Bei klar festgelegter saisonaler Nutzung überwögen dennoch die positiven Aspekte des Saisonkennzeichens. „Besonders praktisch ist der Umstand, dass sich die Zulassung ohne Zutun des Fahrzeughalters automatisch von Jahr zu Jahr verlängert. Dank der nur einmal fälligen Gebühr von rund 50 Euro sparen Sie so nicht nur Kosten, sondern auch lästige Behördengänge.“
Beantragt werden kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle. Zwar beschleunigt es nicht den sehnsüchtig erwarteten Anstieg der Temperaturen, die eingesparten Kosten können pünktlich zum Saisonstart dann aber besser in die nächste Spritztour investiert werden.
Weitere Hinweise zum Thema gibt Mandy Maack/ Nina Vogt/ Malte Sander jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 041816360 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule ForMotion GmbH, Hamburger Str. 3, 21244 Buchholz /Nordheide.