Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Wir belohnen gute Zeugnisse!!!!
28.01.2016 | FAHRSCHUL-NEWSDu suchst schon lange einen Grund, Dich endlich zum Führerschein anzumelden? Wenn nicht jetzt - wann dann ? Komme bis zum 12.02.2016 mit Deinem Original-Zeugnis zu uns in die Fahrschule. Für jede EINS erhältst Du einen 10,00 EUR-Gutschein und für jede ZWEI erhältst Du einen 5,00 EUR-Gutschein für Deine Führerscheinausbildung.* Wir sind schon gespannt wie Dein Zeugnis ausgefallen ist! Dein Team der Fahrschule ForMotion *Nur in Verbindung mit einer Neuanmeldung der Klassen A1,A2,A,B,BE oder Mofa. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen, keine Barauszahlung.
Mehr erfahren >Leiser, schneller, sicherer!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDas neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert #userInhaber# von der #userName#. „Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“ Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen. Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet #userInhaber#. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte. Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“ Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“ Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Was ist neu im Jahr 2016!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr hat begonnen – und Du hast sicher schon gute Vorsätze gefasst, wie Du in den nächsten Monaten Dein Leben ändern willst. Auch im Straßenverkehr kommen 2016 Veränderungen auf Dich zu. Welche das sind, erfährst Du in diesem Newsletter. Gehört zu Deinen Vorsätzen, dieses Jahr endlich den Motorrad-Führerschein in Angriff zu nehmen? Wenn Du nicht so recht weißt, ob Du Dir das Fahren auf zwei Rädern zutraust, haben wir ein paar Informationen für Dich, die Deine Zweifel beseitigen können. Lies am besten gleich weiter! Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >50 Jahren Erfahrung haben einen neuen Namen!!!!
30.12.2015 | FAHRSCHUL-NEWSAus Fahrschule "Fletschok" wird Fahrschule "ForMotion" Seit nun mehr über 50 Jahren steht der Name "Fletschok" für gute Fahrausbildung in Buchholz und davon seit über 20 Jahren unter unserer Leitung. Darauf sind wir, die Geschäftsleitung und unser Team, sehr stolz. Schon immer waren wir die moderne und innovative Fahrschule in Buchholz und diesem Umstand möchten wir auch zukünftig mit unserem neuen Namen "ForMotion" Rechnung tragen. Für Euch liebe Kundinnen und Kunden ändert sich nichts. Das Euch bekannte und bewährte Team wird Euch auch in Zukunft mit viel Engagement und Leidenschaft auf Eurem Weg zur Fahrerlaubnis begleiten. Bedanken möchten wir uns bei Euch für das mittlerweile generationsübergreifende Vertrauen, das Ihr uns entgegengebracht habt und würden uns freuen, wenn Ihr uns auch unter unserem neuen Namen "ForMotion" die Treue haltet. Euer Team der Fahrschule Fletschok/ForMotion
Mehr erfahren >Besonders hart geahndet: Verstöße in der Probezeit
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAufbauseminare sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, existieren spezielle Auflagen, zum Beispiel die Null-Promille-Grenze. Wird ein Fahranfänger auch nur mit minimalem Alkohol im Blut erwischt, gilt dies bereits als schwerer Verstoß – und das hat in der Probezeit spezielle Konsequenzen. „Verstöße von Fahranfängern werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Zu den leichten Vergehen gehören etwa Kennzeichenmissbrauch und die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs; bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Missachtung einer roten Ampel oder Verstoß gegen die Null-Promille-Regel handelt es sich dagegen um schwere Zuwiderhandlungen.“ Mit zwei leichten oder einem schweren Verstoß gilt ein Fahranfänger als auffällig und muss ein sogenanntes Aufbauseminar absolvieren. „Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt“, schildert Fahrlehrer #userInhaber# den Ablauf. „Die Sitzungen werden in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern abgehalten. Hier tauscht man sich über Fahrfehler und besonders die Themen Alkohol am Steuer und Unfälle nach Disko-Besuchen aus.“ Zwischen dem ersten und dem zweiten Treffen finden Beobachtungsfahrten statt, bei denen jeweils zwei Teilnehmer einen dritten begleiten und seine Fehler registrieren. Diese werden im Nachgang ausgewertet. Der Austausch und die gemeinsame Reflektion dienen dazu, das eigene Verhalten und die eigene Einstellung im Dialog mit den anderen zu ändern. Die Fahranfänger sollen sich eine rücksichtsvolle und partnerschaftliche Fahrweise aneignen, um gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, junge Menschen schon während der Führerscheinausbildung zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden, um so zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen. Für uns ist es natürlich das größte Lob, wenn der Schüler nicht an so einem Seminar teilnehmen muss.“, erklärt #userInhaber#, der diese Seminare in seiner Fahrschule regelmäßig anbietet. Zu diesem Zweck haben Fahrlehrer der #userName# eine spezielle Ausbildung erhalten. Genauere Informationen und die nächsten Termine für Aufbauseminare erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Übermut tut selten gut!
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Dich im Straßenverkehr stets korrekt zu verhalten, ist wichtig für Deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Gerade Fahranfänger stehen deshalb unter besonderer Beobachtung. Lässt Du Dir in der Probezeit einen Verstoß zuschulden kommen, steht schnell ein Aufbauseminar an. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Newsletter. Graue Tage und ungemütliches Wetter bringen neue Herausforderungen im Straßenverkehr. Auf nassen, rutschigen Straßen und bei schlechter Sicht ist es wichtig, dass Du besonders vorsichtig fährst. In diesem Newsletter erfährst Du deshalb alles, was Du über das Fahren bei schwierigen Wetterverhältnissen wissen musst. Eine sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
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